Informationen zum Adoptieren eines Hundes

Wir haben unsere Koffer gepackt und sind reisefertig
Wir haben unsere Koffer gepackt und sind reisefertig

Unbedingt zu beachten!


Unser Verein möchte die Hunde nicht einfach loswerden. Vielmehr möchten wir diese bei den passenden, endgültigen Herrchen/Frauchen in Sicherheit wissen. Bei Menschen, die sich unseren Schützlingen liebevoll widmen und ihnen die entsprechenden Pflege- und Haltungsbedingungen ein Leben lang zusichern und angedeihen lassen können.

 

Viele Menschen glauben, dass Hunde aus einem Tierheim Hunde zweiter Klasse sind, verhaltensgestört, krank oder voller Parasiten. Die Wenigsten wissen, dass es oft nur Hunde sind, die von ihren Besitzern abgegeben wurden, weil sie aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr gehalten werden können.

Hunde, die von uns vermittelt werden, durchlaufen eine 14-tägige Quarantäne. Sie sind weder krank, noch haben sie Parasiten oder sind verhaltensgestört.


Tierheime müssen strenge Auflagen erfüllen, die vom Veterinäramt regelmäßig überprüft werden. Außerdem müssen wir Hygienevorschriften beachten und einhalten. Unser Tierheim wird von unseren Tierärzten regelmäßig besucht, alle Hunde werden tierärztlich untersucht, betreut und haben alle erforderlichen Impfungen, sowie einen Microchip.
Aus diesem Grunde wägen wir sorgfältig ab, wohin/an wen wir Hunde abgeben. Somit können wir nicht jedem Interessenten ein Tier anvertrauen.

Auch arbeiten wir eng mit Tierschutzorganisationen im In- und Ausland zusammen, um den Hunden größere und schnellere Vermittlungschancen einzuräumen.


Nicht nur die gegenseitige Sympathie zwischen Tier und künftigem Herrchen/Frauchen ist wichtig. Zahlreiche andere Faktoren spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle, wenn es zu einer Adoption kommt.

Aus diesem Grunde vermitteln wir unsere Tiere nur an Erwachsene und gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises, nur nach persönlichem Kennenlernen und nur in Verbindung mit einem Schutzvertrag. Ebenso verlangen wir eine Schutzgebühr.
Aussagen wie: „Woanders muss ich nichts bezahlen!“ sind für uns nicht relevant.
 
Bei Vermittlung ziehen wir Folgendes in Betracht:
 
- die Haltung des betreffenden Tieres, bzw. ob es sich besser für Wohnungs- oder Gartenhaltung eignet;
 
- das Alter des künftigen Herrchens/Frauchens (u.a. geben wir keine Welpen an Senioren ab);
 
- das Verhalten unserer Hunde gegenüber anderen Tieren;
 
- noch zahlreiche weitere Faktoren/Kriterien.

 

Wir bitten Sie um Verständnis gegenüber unseren Mitarbeitern und Freiwilligen, die bei der Vermittlung im Sinne der Richtlinien des Vereins handeln. Schlussendlich ist es in unser aller Interesse, dass wir für jedes Tier/jeden Hund ein passendes Herrchen/Frauchen finden, damit es nicht nach einigen Wochen, Monaten oder nach einem Jahr ein erneutes Trauma durchleben muss und wieder ins Tierheim zurückkehren muss!

________________________________________________________

 

Liebe Hundefreunde wir haben neue Vorschriften zur Tierhaltung in Ungarn.

 

Ab Januar 2013 besteht in Ungarn für Hunde Chip- und Registrierungspflicht!


Das heißt, dass alle Hunde die älter als 4 Monate sind, mit einem Mikrochip versehen und in einer zentralen Datenbank registriert werden müssen. 
 Seit dem 1. August 2012 wurden in Ungarn die Gesetze zur Haltung von Tieren und die Sanktionen bei Übertretung der Vorschriften verschärft und bei Nichteinhaltung mit erhöhten Strafgeldern geahndet.
Hier ein Auszug:
Bei der Haltung von Hunden schreibt das Gesetz vor, dass bei Zwinger- bzw. Kettenhaltung folgende Größen/Längen nicht unterschritten werden dürfen:


  • kleine Hunde: Zwinger 10 Quadratmeter, Kette 4 Meter,
  • mittelgroße Hunde: Zwinger 15 Quadratmeter, Kette 6 Meter,
  • große Hunde: Zwinger 20 Quadratmeter, Kette 8 Meter.

  • Hunde- oder Katzenwelpen dürfen bis einschließlich der achten Lebenswoche nicht von der Mutter
    getrennt werden.
  • Die Rute von Welpen darf nur bis zum siebten Lebenstag kupiert werden.
  • Ab Januar 2013 besteht in Ungarn für Hunde Chip- und Registrierungspflicht!


Die Nichteinhaltung der Vorschriften wird seit August 2012 schärfer bestraft. So wurde die Grundsumme der Sanktionen von 5.000 Forint auf 15.000 Forint angehoben, die bei der Festlegung der Strafe in Abhängigkeit von der Schwere des Vergehens mit einem Faktor von 1 bis 10 multipliziert wird.


Der höchste Faktor von 10 wird angewandt, wenn jemand ohne Grund ein Tier getötet oder dieses gequält hat, sowie wenn er sein Tier ausgesetzt, vertrieben, zurückgelassen hat. In diesem Falle beträgt die Strafe 150.000 Forint, im Wiederholungsfall kann sie noch höher ausfallen.


Das gleiche Strafmaß gilt, wenn jemand sein Tier auf Menschen oder andere Tiere hetzt, es für Tierkämpfe dressiert, Tierkämpfe organisiert und abhält, Wetten darauf abschließt oder Tiere für Tierkämpfe züchtet, ausbildet, dressiert, damit handelt oder Gebäude und Grundstücke für solche Zwecke zur Verfügung stellt.
Werden mehrere Verstöße gleichzeitig aufgedeckt, summieren sich die Strafen.